07 065 087). Im Übrigen ist anzumerken, dass sich aufgrund der Beteiligung der Ehefrau an den Handlungen des Beschuldigten nach Ansicht der Kammer die Frage stellt, inwiefern die Ehefrau nicht ebenfalls treibende Kraft für die vorliegend vorgeworfenen Tathandlungen war. So ist insbesondere auch ein rechtskräftiger Strafbefehl wegen Urkundenfälschung aktenkundig, in welchem die Ehefrau schuldig gesprochen wurde, sechs Schreiben, welche im Briefkopf als Gläubigerin die E.________ (eine Ausgleichskasse) nennen und worin steht, «Ich ziehe die Betreibung zurück.», erstellt zu haben.