8 Wie im Folgenden erneut aufzugreifen sein wird, zeigen die Aussagen des Beschuldigten seine Haltung zu öffentlich-rechtlichen Gläubigern eindrücklich auf. So führte er denn auch auf die Frage, warum man Steuern zahle, aus, es könne grundsätzlich eine Abmachung zwischen dem Bürger und dem Staat sein, was aber nicht gemacht worden sei (pag. 18 707 Z. 1 ff.). 13.2.2 Zustellungen und Hinweis auf die Straffolgen in den betroffenen Pfändungsgruppen Gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten (pag. 05 001 014 Z. 466, pag. 18 707 Z. 43 f. und pag. 18 708 Z. 1 ff.)