12. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist der Sachverhalt gemäss Anklageschrift im Wesentlichen unbestritten. Dies gilt insbesondere für die im Vordergrund stehenden Kontoeröffnungen und -übertragungen. Bestritten wird die Zustellung von Pfändungsurkunden oder -ankündigungen in den betroffenen Pfändungsgruppen mit den Nummern O.________, P.________, Q.________ und R.________. Sodann wird bestritten, dass der Beschuldigte im Rahmen der Pfändungsverfahren auf die Straffolgen gemäss Art. 163 StGB hingewiesen wurde.