10. Vorbemerkungen Dem Aufbau der erstinstanzlichen Urteilsbegründung folgend werden der Sachverhalt, die Beweiswürdigung und die rechtliche Würdigung für beide Vorwürfe gemäss Anklageschrift gemeinsam dargelegt. Die Vorinstanz wies zu Recht darauf hin, dass dem Beschuldigten nur Pfändungsbetrug, nicht aber betrügerischer Konkurs, vorgeworfen wird, obschon dieser im ersten Titel der Anklageschrift ebenfalls erwähnt wird. Es ist davon auszugehen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft hierbei die Marginalie des Art. 163 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) übernahm.