6.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Anlässlich der Berufungsverhandlung stellte die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 18 722; Hervorhebungen im Original): A.________ sei schuldig zu erklären des Pfändungsbetrugs, mehrfach begangen zwischen ca. 20. August 2010 und 29. August 2017 und er sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, die Freiheitsstrafe sei zu vollziehen;