2. Berufung und Anschlussberufung Gegen dieses Urteil vom 24. März 2022 meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt F.________, mit Eingabe vom 1. April 2022 (pag. 18 279) fristgerecht Berufung an. Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 18. Mai 2022 (pag. 18 293 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 18 344 ff.). Fristgerecht folgte am 8. Juni 2022 (Eingang: 10. Juni 2022) die Berufungserklärung durch den nunmehr nicht mehr anwaltlich vertretenen Beschuldigten (pag. 18 360 ff.).