in Anwesenheit des Beschuldigten, seines privaten Verteidigers, des Staatsanwalts und durch die Gerichtspräsidentin mündlich begründet, unter Hinweis auf Frist, Form und Voraussetzungen der Berufung an die Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern. [Mitteilungsformel]