Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der Verfahrenskosten, bestehend aus: den Kosten der Voruntersuchung (Gebühr) CHF 10'851.00 den Kosten der Hauptverhandlung (inkl. schriftlicher Begründung) CHF 2'000.00 den Kosten der Staatsanwaltschaft für das Führen der Anklage CHF 1'000.000 Total ausmachend CHF 13'851.00