20 Der Beschuldigte wird wegen (vorsätzlichen) Beschäftigens von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung verurteilt. Die Höhe der erstinstanzlich festgesetzten Verfahrenskosten ist nicht zu beanstanden. Der Beschuldigte hat somit die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich belaufend auf CHF 2'050.00, zu tragen.