18. Fazit Der Beschuldigte wird somit zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'200.00, verurteilt. Die Probezeit wird auf drei Jahre festgesetzt. Weiter wird der Beschuldigte zur Bezahlung einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 150.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 5 Tage. V. Kosten und Entschädigung