Eine besondere Strafempfindlichkeit liegt beim Beschuldigten zudem nicht vor. 17.2.3 Fazit Strafe nach Berücksichtigung der Täterkomponenten Zusammenfassend wirken sich die Täterkomponenten aufgrund der Vorstrafen im Umfang von 15 Tagessätzen straferhöhend aus. 17.3 Konkrete Strafe, Tagessatzhöhe und Strafvollzug Unter Berücksichtigung der Tat- und der Täterkomponenten resultiert somit eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen.