_ hat gemäss Beweisergebnis beim Verbauen dieser Materialien mitgeholfen. Dass er allenfalls kein Entgelt erhielt, ist unbeachtlich, da derartige Arbeiten üblicherweise entschädigt werden. Ebenso wenig ist entgegen der Vorinstanz (pag. 163, S. 13 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) und der Verteidigung (vgl. die Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ anlässlich des erstinstanzlichen Parteivortrags [pag. 133]) relevant, ob ein Subordinationsverhältnis zwischen dem Beschuldigten und E.________ bestand. Die weiteren Voraussetzungen – dass E.___