Konkret war E.________ am 10. April 2020 von ca. 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr für den Beschuldigten tätig und half diesem u.a. eine Lüftung zu installieren, ein Loch zu stopfen und draussen Metall zu schneiden. An neun weiteren Tagen half E.________ dem Beschuldigten, indem er für diesen Baumaterial für den Umbau in Baumärkten in C.________(Ortschaft) und I.________(Ortschaft) besorgte. Weiter half er mit, die fraglichen Materialien zu verbauen. Ob E.________ für diese Aushilfsleistungen Geld oder andere Vorteile erhalten hat, kann mit Blick auf die rechtliche Würdigung (vgl. E. III. hiernach) offenbleiben. Der angeklagte Sachverhalt ist erstellt.