129, Z. 38 f.). Darauf angesprochen vermochte er zu erklären bzw. zu präzisieren, es seien, als die Polizei eingetroffen sei, zwei Personen gewesen, am Morgen aber zwei bis drei Personen und dies hätten auch Familienmitglieder sein können (pag. 131, Z. 17 f.). Zur Anzahl Personen passt sodann die Aussage des Beschuldigten, wonach am fraglichen Tag E.________ und ein weiterer Kollege zur Q.________ (Lokal) gekommen seien (pag. 126, Z. 9 f.). Weiter machte G.________ Angaben zu den fraglichen Arbeiten, wie etwa, dass sie mit einer Trennmaschine das Interieur des Ladens (pag. 29, Z. 19) und draussen mit der Trennscheibe Metall bearbeitet hätten (pag. 30, Z. 26).