18, Z. 157 ff.). Vor der Vorinstanz auf den Umstand angesprochen, dass er genau in diesen Geschäften an den entsprechenden Orten einkaufe, gab der Beschuldigte lediglich zu Protokoll, er kaufe auch von anderen Kunden und wenn er bei der J.________ bestelle, sei das Material teuer und die Kunden würden sagen, er solle das Material im H.________ kaufen gehen (pag. 127, Z. 17 ff.). Die Quittungen hätten nichts mit seiner Sache zu tun (pag. 127, Z. 22). Auf Vorhalt der Aussage von G.________, wonach er Arbeiten verrichtet habe, welche Lärm verursachten, sagte der Beschuldigte, G.________ habe persönliche Probleme mit ihm.