126, Z. 28 ff.). Entgegen seiner Erstaussage, wonach neben E.________ noch andere Kollegen vorbeigekommen seien, aber keiner der Kollegen ihm beim Arbeiten geholfen habe (pag. 17, Z. 74 f. und 80), führte er zudem aus, er habe versucht, die Lüftung alleine zu montieren und weil er es nicht alleine geschafft habe, hätten die Kollegen ihn unterstützt (pag. 126, Z. 10 ff.). Auch sagte der Beschuldigte anlässlich der vor-instanzlichen Einvernahme erstmals, es habe das alte Loch zur Lüftung gegeben, vielleicht habe E.________ dieses noch zudecken wollen, er wisse es nicht mehr genau (pag. 126, Z. 34 f.).