Der Beschuldigte macht geltend, E.________ habe an diesem Tag einmalig als Akt der Freundschaft geholfen und sei zufällig in der Stadt gewesen. Ferner ist strittig, aus welchem Grund G.________ am späteren Nachmittag des 10. April 2020 auf den Beschuldigten zuging. 11. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 154 ff., S. 4 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).