___ über einen N-Ausweis verfügte und dementsprechend nicht arbeiten durfte. Bestritten und im Rahmen der Beweiswürdigung zu klären ist, ob am fraglichen Tag den ganzen Tag Umbauarbeiten im Q.________(Lokal) des Beschuldigten getätigt wurden, ob E.________ den Beschuldigten dabei in der Rolle einer «Aushilfe» unterstützt hatte und ob er solche Tätigkeiten bereits in der Zeit vorher ausgeübt hatte, namentlich entweder für den oder gemeinsam mit dem Beschuldigten Einkäufe für den Umbau in Baumärkten tätigte und die gekauften Baumaterialien beim Umbau des Beschuldigten verbaute. Der Beschuldigte macht geltend, E.____