Ergänzend zum Sachverhalt, wie ihn die Vorinstanz wiedergegeben hat, kann angefügt werden, dass der Beschuldigte seit 2 Jahren Mieter des Lokals am F.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) war und nach Erhalt einer Baubewilligung anfangs Dezember 2019 mit dem Umbau bzw. dem Einbau eines Q.________(Lokal) begonnen hatte, der bis zum 10. April 2020 andauerte. Als die Polizei eintraf, war der Beschuldigte dabei, seine Maschinen und das Material in seinen Bus zu laden. Ferner gab der Beschuldigte an, zu wissen, dass E.________ über einen N-Ausweis verfügte und dementsprechend nicht arbeiten durfte.