Der Beschuldigte stellt nicht in Abrede, dass am Karfreitag, 10. April 2020, in seinem Geschäft zumindest eine Lüftung montiert und draussen ein Metallteil mit einer Trennscheibe bearbeitet wurde. E.________ half dem Beschuldigten bei der Montage der Lüftung und durchtrennte ein Metallteil. Im Anschluss an die telefonische Meldung des oberhalb des Q.________(Lokal) wohnenden G.________ um 18:52 Uhr rückte die Polizei zum Q.________ (Lokal) aus. E.________ stand mit verstaubter Hose und verstaubten Händen beim Rauchen am Eingang zum Geschäft des Beschuldigten. Unbestritten ist ferner, dass E._____