Die Quittungen seien in den Effekten des Freundes des Beschuldigten gefunden worden und ein Konnex dazu, dass dieser Freund arbeitstätig für ihn gewesen sei, könne nicht hergestellt werden. Bei dieser einmaligen Hilfe des Hebens der Lüftung und der einmaligen Bedienung der Trennscheibe sei es lediglich um einen Akt der Freundschaft gegangen. Dass der Beschuldigte angeblich nicht habe ausführlich erklären können, was er und sein Freund an diesem Nachmittag noch gemacht hätten, könne logischerweise auch auf einer Erinnerungslücke basieren. Abgesehen von G.___