in seinem Lokal am F.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) Umbauarbeiten ausgeführt und dafür benötigte Baumaterialien – höchstwahrscheinlich mit einem Auto des Beschuldigten – aus entsprechenden Baumärkten organisiert. Sie erwog, die gefundenen Quittungen würden aus Baumärkten, in denen der Beschuldigte jeweils selbst Baumaterial einkaufe und aus dem Zeitraum stammen, in dem der Beschuldigte mit dem Umbau seines Q.________ (Lokal) beschäftigt gewesen sei. Die gekauften Materialien würden sodann zum Umbau eines Lokals passen. Die Aussagen von E.________ zur Herkunft der Quittungen seien als Schutzbehauptungen abzutun.