Dabei stellte sich ein Zusammenhang zwischen den Quittungen und Bauarbeiten heraus. Im Anzeigerapport wird ausgeführt, dass die Quittungen aus der Zeit datieren, in der mit den Arbeiten im Laden begonnen worden war bis zum Anhaltedatum (pag. 3). Bei den gesichteten Inhalten handelte es sich ferner um Angaben zu Einkäufen in Baumärkten, nicht etwa um sensible oder personenbezogene Daten. Diese standen überdies im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den Beschuldigten als mutmasslichen Arbeitgeber von E.________, weshalb die Quittungen in Kopie Eingang in die Akten finden durften.