__ durchsucht worden wäre. Die StPO bezeichnet eine ohne entsprechenden Befehl durchgeführte Durchsuchung von Aufzeichnungen nicht als unverwertbar. Es bleibt demnach zu klären, ob bei der Hypothese, das Portemonnaie sei ohne das Einverständnis von E.________ durchsucht worden, eine Gültigkeits- oder eine Ordnungsvorschrift verletzt wurde.