5 port vom 8. Juni 2020 wurde E.________ (bezeichnet als Beschuldigter 1) am 10. April 2020 auf die Wache C.________(Ortschaft) gebracht, mittels Übersetzer zu den Vorwürfen befragt und in dessen Effekten diverse Quittungen von Baumärkten gefunden (pag. 1 ff.). Weiter ist aktenkundig, dass E.________ vorläufig festgenommen und am darauffolgenden Tag entlassen wurde (pag. 4 ff.). Die fraglichen Quittungen befanden sich im Portemonnaie von E.________ (pag. 11, Z. 121 bis 124).