6.3 Erwägungen der Kammer Anders als die Verteidigung vorbringt, ist für die Prüfung der Verwertbarkeit der Quittungen nicht von Bedeutung, welche prozessualen Folgen eine Beschlagnahme ohne schriftlichen Befehl (oder nachträglicher schriftlicher Bewilligung) im Sinne von Art. 263 Abs. 2 StPO hätte. Denn eine solche liegt gerade nicht vor; gemäss Effektenverzeichnis vom 10. April 2020 (unter anderem mit der Position «Diverses quittances de D.________ et autres magasins») wurden E.________ (nachfolgend E.________) am 11. April 2020 die Effekten und das Bargeld herausgegeben (pag.