_ (Ortschaft), schuldig. Es verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend insgesamt CHF 1'200.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgelegt wurde, zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 5 Tage festgesetzt wurde, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2'050.00 (pag. 137 ff.).