3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1’100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 11 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4'500.00. 53 III.