3. die Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren auf CHF 34'730.55 (inkl. Auslagen und MWSt.) und das volle Honorar auf CHF 42'808.05 (inkl. Auslagen und MWSt.) bestimmt sowie der Beschuldigte verpflichtet wurde, dem Kanton Bern die Entschädigung von CHF 34'730.55 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 8'077.50 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben; 4. verfügt wurde, wonach