Dennoch rundet die Kammer den effektiv ausgerechneten Betrag für Kopien auf insgesamt CHF 90.00 auf. Hinzu kommen die mit Kostennote geltend gemachten Kosten von CHF 75.20 für Porto sowie CHF 12.80 für die Telekommunikation. Die Auslagen im oberinstanzlichen Verfahren belaufen sich damit im Ergebnis auf CHF 178.00. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren gestützt auf die Ausführungen hiervor insgesamt mit CHF 4'580.50.