1777 startend) im Ganzen 125 Seiten. Hinzu kommen 53 Seiten für die erstinstanzliche Urteilsbegründung, was – bei gesamthaft 178 Seiten – im Ergebnis Auslagen für Kopien von CHF 71.20 ergibt. Dabei verkennt die Kammer nicht, dass Kopien auch für die Klientschaft erstellt werden müssen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Parteien jeweils ein Exemplar des Gerichts erhalten, womit nicht alles zweifach kopiert werden muss. Dennoch rundet die Kammer den effektiv ausgerechneten Betrag für Kopien auf insgesamt CHF 90.00 auf.