27. Entschädigung für die amtliche Verteidigung 27.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren in der Höhe von CHF 34'730.55 (inkl. Auslagen und MWSt.), das volle Honorar von CHF 42'808.05 (inkl. Auslagen und MWSt.) sowie die Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten wurden von der Vorinstanz rechtskräftig festgesetzt und bestimmt. 27.2 Oberinstanzliches Verfahren Mit Kostennote vom 21. Juni 2023 machte Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand