25.2.2 Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist Vater einer mittlerweile 15-jährigen Tochter (geb. 2008 und Schweizerin, vgl. pag. 313 und pag. 681 Z. 785), welche als Einzige unter den Schutzbereich von Art. 8 EMRK fällt. Sie lebt bei ihrer Mutter bzw. der Exfreundin des Beschuldigten, bei welcher es sich um eine ________ mit Schweizer Pass handelt (pag. 681 Z. 785) und welcher das alleinige Sorgerecht obliegt (pag. 1646 Z. 20). Gemäss Aussagen der Kindsmutter sowie des Bruders des Beschuldigten anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung sei das Verhältnis zwischen dem Be-