haben, nach welchem er die Schulden abzahlen werde (pag. 1657 Z. 14 ff.). Seine Betreibungen erhöhten sich seit der erstinstanzlichen Verhandlung jedoch von rund CHF 224'000.00 auf CHF 322'000.00. Auch die in Aussicht gestellte Tätigkeit in der Firma seiner Schwägerin konnte der Beschuldigte nicht antreten, dies gemäss Ausführungen der Verteidigung an der oberinstanzlichen Verhandlung aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage der Firma (pag.