40 März 2006 sowie von Oktober bis Dezember 2011 unterstützt werden musste, zeigt ein Blick in den vorinstanzlich eingeholten Auszug des Verlustschein-Journals (pag. 1583 ff.), dass sich die Schulden bereits zu diesem Zeitpunkt zu häufen begannen. Heute belaufen sich diese auf über CHF 322'000.00. Erstinstanzlich gab der Beschuldigte zu Protokoll, er wolle nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis – dies geschah am 28. Februar 2022 (pag. 1782) – normal arbeiten und seine Schulden in den Griff bekommen. Er habe bereits mit einem Schuldenberater Kontakt aufgenommen. Sobald er frei sei, werde er einen Plan