Es ist ihm nicht gelungen, in der Arbeitswelt so Fuss zu fassen, dass er auf eigenen Beinen stehen kann; vielmehr (und wohl nicht zuletzt auch aufgrund einer fehlenden abgeschlossenen Ausbildung) konnte der Beschuldigte immer nur temporäre Einsätze leisten. Die Kammer verkennt nicht, dass der erlittene Herzinfarkt zu Beginn des Jahres 2018 den Beschuldigten wohl hart traf und eine Integration in den Arbeitsmarkt zwischenzeitlich erschwerte bzw. verunmöglichte. Der Beschuldigte «beendete» seine Lehre als ________ jedoch mit 21 Jahren, mithin im Jahr 2006, womit bis zu seinem Herzinfarkt im Jahr 2018 12 Jahre vergingen. Auch wenn er vom Sozialdienst damals nur von Januar 2005 bis