Der aktuelle Gesundheitszustand des Beschuldigten ist unbekannt, da er zweimal nicht zum oberinstanzlichen Verhandlungstermin erschienen ist. Anders als die Verteidigung geltend macht, ist aufgrund des Gesuchs des Beschuldigten um Verschiebung des oberinstanzlichen Verhandlungstermins jedoch nicht automatisch davon auszugehen, dass es um dessen Gesundheitszustand schlecht stehen würde. Einerseits erwähnte der Beschuldigte am 9. Mai 2023 gegenüber dem befragenden Polizisten nebst dem erlittenen Herzinfarkt keinerlei gesundheitlichen Beschwerden (pag.