313 Z. 30 f.). Im Rahmen seiner Einvernahmen gab der Beschuldigte meist an, es gehe ihm gut. Zur Zeit der erstinstanzlichen Verhandlung, mithin im Februar 2021, befand er sich in Bezug auf den erlittenen Herzinfarkt offenbar nicht mehr in Behandlung (pag. 313 Z. 27). Er führte aus, er habe zweimal ins Spital gehen müssen wegen Herzrhythmusstörungen und habe Nitroglyzerinkapseln erhalten. Zudem sei eine Operation für die nächste Woche [anfangs März 2022] vorgesehen, um einen weiteren Stent einzusetzen (pag. 1653 Z. 8 ff.). Der aktuelle Gesundheitszustand des Beschuldigten ist unbekannt, da er zweimal nicht zum oberinstanzlichen Verhandlungstermin erschienen ist.