Gemäss oberinstanzlich eingeholtem Betreibungsregisterauszug hat der Beschuldigte sodann hohe Schulden; diese belaufen sich auf über CHF 322'000.00 (vgl. demgegenüber den für die erstinstanzliche Verhandlung eingeholten Betreibungsregisterauszug vom 20. Dezember 2021 gemäss pag. 1582, wo die Schulden knapp CHF 224'000.00 betrugen). Über den Beschuldigten sind keine Vorstrafen verzeichnet; dem oberinstanzlich eingeholten Strafregisterauszug ist lediglich das hier zu beurteilende hängige Strafverfahren zu entnehmen.