bekannt. Aus den Akten wird ersichtlich, dass der Beschuldigte von Januar 2005 bis März 2006 sowie von Oktober bis Dezember 2011 von der Sozialhilfe unterstützt werden musste. Danach folgte – soweit ersichtlich – eine Zeitspanne von sieben Jahren ohne Unterstützung. Seit November 2018 bezieht der Beschuldigte wieder Sozialleistungen (pag. 1093). Der Betrag bezogener Leistungen beläuft sich auf über CHF 100'000.00 (vgl. pag. 1813 sowie pag. 1843 ff.). Gemäss oberinstanzlich eingeholtem Betreibungsregisterauszug hat der Beschuldigte sodann hohe Schulden;