Dem oberinstanzlich eingeholten Leumundsbericht ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte von 2008 bis 2023 temporäre Einsätze als ________ leistete, wobei er konkrete Firmensitze nicht nennen konnte (pag. 1839). Der Bruder des Beschuldigten bestätigte anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung dessen beruflichen Werdegang und ergänzte, die Anstellungen hätten nie sehr lange gehalten (pag. 1651 Z. 35 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 8. Februar 2021 gab der Beschuldigte zu Protokoll, zuletzt vor sechs Monaten eine Anstellung gehabt zu haben (pag. 314). An der erstinstanzlichen Verhandlung vom 24. Februar 2022 reichte er dann einen Arbeitsvertrag ein, welcher vom 10. Februar 2022