37 25. Beurteilung durch die Kammer 25.1 Vorliegen einer Katalogstraftat Der Beschuldigte ist kosovarischer Staatsbürger und verfügt in der Schweiz über eine Niederlassungsbewilligung C (vgl. bspw. pag. 3). Er gilt damit als Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Gemäss voranstehender Ausführungen wurde er unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Art. 19 Abs. 2 lit. a, b und c BetmG verurteilt. Dabei handelt es sich um eine Katalogtat im Sinne von Art. 66a Abs. 1 lit.