Auch hier sei zu berücksichtigen, dass die Polizei nicht früher eingegriffen und sich die Menge somit kumuliert habe. Der Beschuldigte habe zudem einfach einen bestehenden Kundenstamm von Süchtigen betreut, sei als Läufer auf der untersten Hierarchiestufe anzusiedeln und sei nicht Teil eines internationalen Netzwerkes gewesen. Die Umstände, wieso er in die Sache hineingeraten sei, müssten berücksichtigt werden. Die Sicherheit der Bevölkerung sei vorliegend nicht gefährdet und der Beschuldigte habe seine Lehren aus diesem Verfahren gezogen. Es bestehe eine positive Legalprognose, so dass die öffentlichen Interessen vorliegend nicht überwiegen würden.