Seine prägenden Jahre habe der Beschuldigte in der Schweiz gehabt, er sei im Alter von sechs Jahren hierhergekommen. Eine Eingliederung im Kosovo sei unmöglich. Er könne zwar die dortige Sprache etwas, jedoch nur sehr gebrochen und mit vielen Fehlern behaftet. Auch sonst sei es für ihn ein fremdes Land mit anderen Sitten und Kulturen. Er habe überhaupt keinen Bezug zum Kosovo und könnte sich dort auch niemandem anhängen, sondern wäre auf sich alleine gestellt. Zudem sei die wirtschaftliche Lage dort sehr schlecht, so dass beruflich kaum Fuss gefasst werden könnte. Der Beschuldigte befürchte auch eine Gefahr im Kosovo.