In sprachlicher Hinsicht sei er integriert, habe durch die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz jedoch eklatant gegen das Gesetz verstossen. In medizinischer Hinsicht sei der Beschuldigte nicht derart angeschlagen, dass ein Leben im Kosovo nicht zugemutet werden könne. Ein Härtefall könne im Ergebnis somit nicht angenommen werden.