Bei der Abwägung der Interessen ist weniger Gewicht auf die Schwere der Tat zu legen, als auf die Wahrscheinlichkeit erneuter Delinquenz sowie die Schwere derselben. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und konnte während der langen Haftzeit einen Kokainentzug durchlaufen. Zentral für die Legalprognose ist es, den Beschuldigten vor einem Rückfall in den Kokainkonsum zu schützen und damit erneute Beschaffungskriminalität zu verhindern.