Der Beschuldigte hat in Kosovo, soweit bekannt, keine oder jedenfalls keine engen Verwandten oder Freunde, die ihm eine Erstsozialisierung erleichtern könnten. Er dürfte jedoch gut Albanisch verstehen und sprechen, da er andernfalls kaum mit seinen Eltern hätte kommunizieren und diese als «Dolmetscher» zu Arztterminen begleiten können. Eine wirtschaftliche Integration in Kosovo wäre trotzdem – sofern sie überhaupt gelänge - mit ausserordentlichen Schwierigkeiten behaftet.