34 ben der Tochter (pag. 1206, 1669), ihre Besuche im Regionalgefängnis (pag. 1128 ff., 1182.4), ihre Anwesenheit an der Urteilseröffnung (pag. 1667) und die Schreiben und Aussagen der Kindsmutter zeugen (pag. 1365, 1646 ff.). Bereits die überjährige Inhaftierung des Beschuldigten hatte erhebliche negative Auswirkungen auf das Kindswohl in verschiedenen Dimensionen (schulische Leistungen, psychische Gesundheit).