Er hat mit AS.________ eine gemeinsame Tochter mit Jahrgang 2008, die das Schweizer Bürgerrecht besitzt (pag. 1129). Obwohl sich die Eltern getrennt haben und das alleinige Sorgerecht bei der Kindsmutter liegt, pflegte der Beschuldigte sehr enge Kontakte zu seiner derzeit zwölfjährigen Tochter, die faktisch einem geteilten Sorgerecht nahekommen, wovon sowohl die aktenkundigen Schrei-