6B_855/2020 vom 25. Oktober 2021 E. 3.3.2 mit Hinweisen). Minderjährige Kinder teilen das ausländerrechtliche Schicksal des obhutsberechtigten Elternteils. Wird ein Kind deshalb faktisch gezwungen die Schweiz zu verlassen, sind insbesondere auch die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, auf die es im Zielland treffen könnte, wobei Kindern im anpassungsfähigen Alter der Umzug in das Heimatland grundsätzlich zumutbar ist (vgl. BGE 143 I 21 E. 5.4; Urteil des Bundesgerichts 6B_855/2020 vom 25. Oktober 2021 E. 3.3.2 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR).